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V1702-25 18. September 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo reducido

Der auf Mehrkorn-Knusperbrot anwendbare MwSt-Satz hängt von seiner Einstufung gemäß dem Königlichen Erlass 308/2019 ab

Ein Lebensmittelunternehmen erkundigt sich, ob sein gesalztes Mehrkorn-Knäckebrot dem ermäßigten Steuersatz von 4 % unterliegt. Die DGT stellt fest, dass dem Produkt aufgrund des technischen Gutachtens die Definition eines Spezialbrotes entspricht und somit der ermäßigte Steuersatz von 4 % anzuwenden ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer wird die Frage aufgeworfen, ob das Gegenstand dieser steuerlichen Anfrage befindliche Produkt zum ermäßigten Steuersatz von 4 Prozent besteuert wird.

Die Entscheidung der DGT

El tipo reducido del 4% se aplica a los productos referidos en el Real Decreto 308/2019 o a harinas para la elaboración de pan. El producto consultado, compuesto por diversas harinas, levadura, aceite y otros ingredientes, puede responder a la definición de pan especial según el informe del Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación. Por tanto, le será de aplicación el tipo del 4%.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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