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V1700-23 13. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · fusión por absorción

Verschmelzung durch Übernahme: Sonderregime bei Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Voraussetzungen möglich

Eine Gesellschaft, die 100 % einer anderen hält, plant eine Verschmelzung durch Übernahme und fragt nach der Anwendbarkeit des Sonderregimes der Körperschaftsteuer. Die DGT stellt klar, dass sowohl das Handelsrecht als auch die Anforderungen des Art. 76.1.a) LIS erfüllt sein müssen, sofern die steuerliche Begünstigung nicht der Hauptzweck der Transaktion ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion unter das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene Steuerregime fallen kann und ob triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die Entscheidung der DGT

Um den Sonderregelung für Fusionen anzuwenden, muss die Transaktion im geschäftlichen Bereich gemäß dem Gesetz 3/2009 erfolgen und den Bestimmungen des Artikels 76.1.a) des LIS entsprechen. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn das Hauptziel Betrug, Umgehung oder die bloße Erlangung eines Steuervorteils ohne triftige wirtschaftliche Gründe ist. Das Vorliegen triftiger wirtschaftlicher Gründe ist eine Tatsachenfrage, die von der Verwaltung nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist.

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