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Eine gemeinnützige Organisation erkundigt sich, ob die auf ihrem Bankkonto eingegangenen Geldbeiträge von der Körperschaftsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass diese befreit sind, sofern sie aus dem Gesellschaftszweck oder der spezifischen Zweckbestimmung stammen und keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen.
Cuestión planteada -Si las aportaciones dinerarias recibidas en la cuenta bancaria de la que es titular la consultante entran dentro del ámbito de la exención regulada en el artículo 9 del TRLIS.
Las entidades sin ánimo de lucro son parcialmente exentas y las rentas de su objeto social o finalidad específica están exentas según el artículo 121 del TRLIS. No obstante, la exención no alcanza a los rendimientos de explotaciones económicas. Para que las aportaciones recibidas estén exentas, deben constituir el objeto de la entidad y no implicar la ordenación por cuenta propia de medios de producción o recursos humanos para producir o distribuir bienes o servicios.
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