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Eine Autonome Gemeinschaft erkundigt sich, ob die Übertragung einer Immobilie an eine Universität gemäß Artikel 20.Uno.22º des Gesetzes 37/1992 von der MwSt. befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung davon abhängt, ob es sich um eine Zweitübertragung handelt und ob keine Ausschlussgründe vorliegen; zudem ist ein Verzicht auf die Befreiung möglich, sofern der Erwerber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Cuestión planteada Si a la entrega del referido inmueble efectuada a favor de la Comunidad Autónoma le resultaría de aplicación la exención del Impuesto sobre el Valor Añadido prevista en el artículo 20.Uno.22º de la Ley 37/1992.
La entrega de edificaciones puede estar exenta si es una segunda o ulterior entrega tras su construcción o rehabilitación. El transmitente puede renunciar a esta exención si el adquirente es un sujeto pasivo con derecho a la deducción total o parcial del impuesto. En caso de renuncia, la operación será una entrega de bienes inmuebles sujeta al impuesto.
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