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V1649-18 12. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pensión compensatoria

Zahlung einer Hypothek für den Ex-Ehepartner gilt nicht als abzugsfähige nacheheliche Unterhaltszahlung

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob die Zahlung der Hypothek für die seiner Ex-Frau zugewiesene Wohnung als nachehelicher Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden kann. Die DGT entscheidet, dass dies nicht möglich ist, da die Trennungsvereinbarung festlegt, dass weder ein wirtschaftliches Ungleichgewicht noch eine Unterhaltspflicht besteht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der Betrag, der für die Tilgung des Hypothekendarlehens gezahlt wird, als nachehelicher Unterhalt von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Damit ein Betrag als nachehelicher Unterhalt gilt, muss gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein durch die Scheidung entstandenes wirtschaftliches Ungleichgewicht vorliegen. Im vorliegenden Fall stellen die Hypothekenzahlungen, da weder ein solches Ungleichgewicht noch eine Zahlungsverpflichtung besteht, keinen nachehelichen Unterhalt dar. Diese Beträge sind Teil des dem Steuerpflichtigen zugesprochenen gemeinschaftlichen Vermögens.

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