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V1643-22 8. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Gewinne aus Aktienverkäufen werden dem Anteilseigner zugerechnet, ohne dass die an Mitgesellschafter ausgeschütteten Gewinne abzugsfähig sind

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob die im Rahmen eines Teilhabevertrags (cuentas en participación) an andere Anleger ausgeschütteten Gewinne als Übertragungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Die DGT entschied, dass der Gewinn dem Anteilseigner der Aktien vollumfänglich zuzurechnen ist und der transferierte Gewinn keine dem Verkauf inhärente Ausgabe darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ermittlung der Höhe des durch die Übertragung erzielten Veräußerungsgewinns.

Die Entscheidung der DGT

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Aktien wird dem Steuerpflichtigen zugerechnet, der Eigentümer der Vermögenswerte ist, aus denen sie stammen. Der an die Gesellschafter eines Teilhaberschaftsvertrags übertragene Gewinn kann nicht als mit der Übertragung oder dem Erwerb verbundene Ausgabe betrachtet werden. Der Gewinn wird unabhängig von den Kosten der vom Veräußerer genutzten Finanzierungsquelle ermittelt.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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