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V1637-18 12. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Der Veräußerungsgewinn oder -verlust aus dem Verkauf von geerbten Vermögenswerten wird den rechtmäßigen Erben zugerechnet

Ein Steuerpflichtiger fragt, wie Veräußerungsgewinne nach dem Verkauf von durch Erbschaft erhaltenen Fonds und Aktien zugerechnet werden. Die DGT antwortet, dass der Gewinn oder Verlust den Erben entsprechend ihrer rechtlichen Inhaberschaft zugerechnet wird und dass das Anschaffungsdatum der Zeitpunkt des Todes des Erblassers ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zurechnung des entstandenen Veräußerungsgewinns.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Vermögenswerten generiert einen Veräußerungsgewinn oder -verlust, der durch die Differenz zwischen den Anschaffungs- und Veräußerungswerten bestimmt wird. Der Erwerb von Vermögenswerten durch Erbschaft erfolgt derivativ im Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird den Erben zugerechnet, die gemäß den Regeln der rechtlichen Inhaberschaft Eigentümer der übertragenen Vermögenswerte sind.

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