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V1629-23 9. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · establecimiento permanente

Deutsches Unternehmen muss Umsatzsteuer erheben, wenn ein Betriebsstätte in Spanien vorliegt

Ein deutsches Unternehmen erkundigte sich, ob es die Umsatzsteuer auf seine Bauleistungen erheben muss und ob eine spanische Bankverbindung erforderlich ist. Die DGT stellt fest, dass bei Bauvorhaben mit einer Dauer von mehr als zwölf Monaten eine Betriebsstätte vorliegt und das Unternehmen somit umsatzsteuerpflichtig ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob das anfragende Unternehmen die Umsatzsteuer gegenüber dem Empfänger der angefragten Umsätze erheben muss und ob es erforderlich ist, dass es ein Konto bei einem spanischen Finanzinstitut unterhält.

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