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V1623-23 8. Juni 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
OTRO · sociedad de gananciales

Unentgeltliche Einbringung einer Immobilie in die Gütergemeinschaft unterliegt weder der Schenkungsteuer noch der Grunderwerbsteuer

Es wird geprüft, ob die unentgeltliche Einbringung einer Immobilie aus Alleineigentum in die Gütergemeinschaft steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass dies weder der Schenkungsteuer unterliegt, da die Gütergemeinschaft nicht als Steuerpflichtiger gilt, noch der Grunderwerbsteuer, da es sich um ein unentgeltliches Rechtsgeschäft handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der unentgeltlichen Einbringung einer Immobilie in die Gütergemeinschaft.

Die Entscheidung der DGT

Die unentgeltliche Einbringung von getrenntem Vermögen in die Gütergemeinschaft stellt keine Schenkung an den anderen Ehegatten dar, sondern eine Erweiterung des Gemeinschaftsvermögens. Sie unterliegt weder der ITPAJD (Grunderwerb- und Schenkungsteuer) für entgeltliche Übertragungen, da es sich nicht um ein entgeltliches Geschäft handelt, noch der Erbschaft- und Schenkungsteuer, da die Gütergemeinschaft mangels Rechtspersönlichkeit kein Steuerpflichtiger ist. Die notarielle Urkunde über die Einbringung einer Immobilie könnte der ITPAJD für dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegen, wäre jedoch gemäß Artikel 45.I.B.3 des TRLITPAJD befreit.

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