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V1607-23 7. Juni 2023 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente Kriterium gültig
OTRO · envases no reutilizables

Halbfabrikate aus Kunststoff wie Rollen oder Folien unterliegen der Kunststoffverpackungssteuer

Ein Unternehmen aus der Meeresfrüchtebranche erkundigte sich, unter welchen Tatbestand des Artikels 68 des Gesetzes 7/2022 die Kunststoffelemente seiner Verpackungen fallen. Die DGT stellte klar, dass Kunststoffrollen und -folien als Halbfabrikate zur Herstellung von Verpackungen dienen und somit in den Anwendungsbereich der Steuer fallen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Das anfragende Unternehmen möchte wissen, in welche der in Artikel 68 des Gesetzes 7/2022 vom 8. April über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft festgelegten Fälle die verschiedenen Kunststoffelemente, aus denen die Verpackung besteht, fallen.

Die Entscheidung der DGT

Halbfabrikate aus Kunststoff, wie Spulen und Kunststofffolien, fallen in den sachlichen Anwendungsbereich der Steuer, da sie zur Herstellung von Verpackungen bestimmt sind (Artikel 68.1.b des Gesetzes 7/2022). Damit ein Produkt steuerpflichtig ist, muss es sich um eine nicht wiederverwendbare Verpackung handeln, die Kunststoff enthält. Halbfabrikate sind jene Zwischenprodukte, die weitere Verarbeitungsstufen erfordern, um ihre Funktion als Verpackung zu erfüllen.

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