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V1604-18 11. Juni 2018 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · ganancias y pérdidas patrimoniales

Wechselgebühren sind bei der Berechnung von Bitcoin-Gewinnen oder -verlusten anrechenbar

Der Steuerpflichtige fragt an, ob die Kauf- und Verkaufsgebühren für Bitcoin auf Börsen bei der Berechnung des Vermögenszuwachses abgezogen werden können. Die DGT antworten, dass diese anrechenbar sind, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Transaktion stehen und vom Steuerpflichtigen getragen werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1. Ob die für diese Transaktionen an Wechselhäuser gezahlten Kauf- und Verkaufsgebühren bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns oder des Veräußerungsverlusts aus dem Verkauf von "Bitcoin" berücksichtigt werden können.

Die Entscheidung der DGT

Wechselhausgebühren sind bei der Ermittlung der Anschaffungs- und Veräußerungswerte berücksichtigungsfähig, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Transaktionen stehen. Da Bitcoin ein homogenes Gut ist, wird bei Teilverkäufen davon ausgegangen, dass die zuerst erworbenen Einheiten übertragen werden. Dieses Antizipationskriterium findet auf alle Einheiten Anwendung, ungeachtet des verwendeten Wechselhauses.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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