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V1593-18 8. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Coaching-Ausbildung nur bei Aufnahme in offizielle Lehrpläne von der MwSt. befreit

Ein Fachmann erkundigt sich, ob seine Coaching-Kurse und Unternehmensschulungen von der Mehrwertsteuer befreit werden können. Die DGT stellt klar, dass für eine Befreiung die Fächer in den Lehrplänen des Bildungssystems enthalten sein müssen und keine Registrierung im Tarif für unternehmerische Tätigkeiten erforderlich ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Tätigkeit die in Artikel 20.eins 10. der Mehrwertsteuergesetz vorgesehene Befreiung in Anspruch nehmen kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung von Einzelunterricht setzt voraus, dass dieser von natürlichen Personen erbracht wird und die Fächer in den Lehrplänen jeder Stufe oder jedes Grades des Bildungssystems enthalten sind. Zudem darf keine Anmeldung zu den Tarifen für geschäftliche Tätigkeiten erforderlich sein, was erfüllt ist, wenn die Tätigkeit in Abschnitt Zwei (Berufliche Tätigkeiten) der Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten aufgenommen ist. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unterliegt die Ausbildung dem Regelsatz von 21 Prozent.

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