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Eine Anfragende erkundigt sich, ob die (direkte oder indirekte) Verwaltung einer Investmentgesellschaft (IIC) in Luxemburg die steuerliche Ansässigkeit dieser Einheit nach Spanien verlagern würde. Die DGT stellt klar, dass die indirekte Verwaltung die Ansässigkeit nicht verändert und dass eine direkte Verwaltung keine effektive Geschäftsleitung begründet, sofern die Tätigkeiten differenziert sind.
Cuestión planteada 1. Si la gestión (directa o indirecta) de la IIC constituida por parte de la consultante supondría la atracción de la residencia del misma a España a efectos de lo establecido en el artículo 8 de la LIS.
La delegación de la gestión de inversiones no altera la consideración de que la IIC está gestionada por su sociedad gestora, pues esta mantiene el control y la responsabilidad. La gestión de una IIC por una entidad residente en España no implica que la IIC tenga su sede de dirección efectiva en territorio español, ya que el objeto de la entidad gestora es distinto al de la IIC. Para inversores en IRPF, el cumplimiento de los requisitos de la IIC permite aplicar el régimen de imputación de rentas del artículo 94.1 de la LIRPF, incluyendo el diferimiento por reinversión si se opera a través de comercializadoras inscritas en la CNMV.
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