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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Steuer auf Aufenthalte in touristischen Einrichtungen bei der Vermietung einer Ferienunterkunft steuerlich abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass diese Steuer, da der Eigentümer sie dem Kunden in Rechnung stellen und selbst abführen muss, sowohl als Einnahme als auch als Ausgabe zu erfassen ist.
Cuestión planteada En relación con el referido tributo, si tiene la consideración de gasto deducible de los rendimientos de capital inmobiliario.
El alquiler de una vivienda turística sin servicios hoteleros ni empleados a jornada completa constituye rendimientos de capital inmobiliario. El impuesto sobre estancias en establecimientos turísticos, al ser un tributo que el propietario debe repercutir a los inquilinos y autoliquidar, constituye un ingreso a computar en los rendimientos íntegros y, simultáneamente, un gasto deducible para determinar el rendimiento neto.
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