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V1573-22 30. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · base imponible

Nachträgliche Rabatte nach Warenlieferung erfordern Korrektur der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob nachträglich gewährte Rabatte für effizientes Bestandsmanagement die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage beeinflussen. Die DGT stellt klar, dass bei nachträglichen Rabatten die Bemessungsgrundlage mittels einer Korrekturrechnung angepasst werden muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des angefragten Rabatts im Hinblick auf die Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Nach dem Zeitpunkt der Lieferung von Waren gewährte Rabatte sind nicht Bestandteil der ursprünglichen Bemessungsgrundlage, die sich aus der Gesamtgegenleistung zusammensetzt. In diesen Fällen muss die Bemessungsgrundlage durch die Ausstellung einer Korrekturrechnung um den Rabattbetrag gemindert werden. Sie gelten nicht als Entschädigungen oder Gegenleistungen für Dienstleistungen, sondern als nach dem Geschäftsvorgang gewährte Rabatte.

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