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V1572-15 25. Mai 2015 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Die Quellensteuerverpflichtung der Universität hängt von der Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes des Arbeitnehmers ab

Eine spanische Universität erkundigt sich nach der Pflicht zur Quellensteuerabzug bei einem Arbeitnehmer, der im Vereinigten Königreich entsandt wurde. Die DGT stellt klar, dass die Steuerpflicht davon abhängt, ob der Arbeitnehmer nach nationalem Recht oder dem Doppelbesteuerungsabkommen als steuerlicher Resident in Spanien oder im Vereinigten Königreich gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Anfragende Quellensteuer auf die Gehälter einbehalten muss, die im verbleibenden Jahr 2014 und im Jahr 2015 gezahlt werden, da davon ausgegangen wird, dass beide Einkünfte mindestens bis September dieses Jahres bezogen werden, was mit der Dauer des akademischen Jahres übereinstimmt, für das die Vereinbarkeit der beiden Stellen beantragt wurde.

Die Entscheidung der DGT

Si el trabajador es residente en España, la universidad debe practicar retenciones por IRPF sobre su renta mundial. Si es residente en el Reino Unido, la renta obtenida en España puede someterse a imposición en España, debiendo la universidad practicar retención conforme al Impuesto sobre la Renta de no Residentes. En el caso de no residentes, el tipo de gravamen será del 24% o del 20% en 2015 según corresponda.

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