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V1557-19 25. Juni 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · exención

Klinische Psychologiedienste sind bei Diagnose, Prävention oder Behandlung von der MwSt. befreit

Eine Psychologin erkundigt sich nach der Mehrwertsteuerbefreiung bei gemeinsamen Therapien und der Rechnungsstellung von Leistungen. Die DGT stellt klar, dass psychologische Leistungen nur dann von der MwSt. befreit sind, wenn sie der Gesundheitsfürsorge (Diagnose, Prävention oder Behandlung) dienen und nicht der bloßen Orientierung oder Beratung.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - Bei gemeinsamen Therapien mit anderen Fachkräften wird nach deren Umsatzsteuerpflicht gefragt, insbesondere ob eine Befreiung von dieser Steuer anwendbar ist, sowie darüber, wer die Rechnung an den Patienten ausstellen muss.

Die Entscheidung der DGT

Psychologische Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer nur dann befreit, wenn sie der medizinischen Versorgung zur Diagnose, Prävention oder Behandlung von Krankheiten dienen. Diese Befreiung findet auch Anwendung, wenn die Dienstleistungen von einer Kapitalgesellschaft in Rechnung gestellt werden. Wenn die Dienstleistungen nicht diesem therapeutischen Zweck dienen, wie etwa Beratung oder Orientierung, unterliegen sie dem Regelsatz von 21 %. In Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) gilt die Vermittlungstätigkeit als Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit.

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