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Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer, der für ein multinationales Unternehmen Dienstreisen nach Italien und Kroatien unternimmt, erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für im Ausland erbrachte Arbeitsleistungen. Die DGT stellt klar, dass diese Befreiung nur dann greift, wenn die Leistungen als Dienstleistungen an nicht ansässige Unternehmen im Rahmen einer konzerninternen Leistung erbracht werden, die diesen Unternehmen einen Vorteil oder Nutzen bringt.
Cuestión planteada Si cumple los requisitos para aplicar la exención prevista en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La exención requiere que los trabajos se realicen efectivamente en el extranjero y para una entidad no residente o establecimiento permanente. En grupos de empresas, debe acreditarse que el servicio es intragrupo y produce una ventaja o utilidad a la entidad destinataria no residente, según el artículo 18.5 de la LIS. La parte de la retribución correspondiente a servicios prestados a la entidad española no está exenta. El cálculo de la parte exenta se realiza mediante un reparto proporcional de los días de estancia y las retribuciones específicas, con un límite de 60.100 euros anuales.
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