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V1540-15 22. Mai 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Dienstleistungen von Gesellschaftern für ihre Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit darstellen

Es wird geklärt, wie Dienstleistungen, die von Gesellschaftern an ihre eigene Gesellschaft erbracht werden, steuerlich zu behandeln sind und welche Quellensteuern anzuwenden sind. Die DGT stellt klar, dass es sich um Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit handeln kann, sofern bestimmte Aktivitätsvoraussetzungen erfüllt sind und der Gesellschafter im System der Selbstständigen registriert ist; andernfalls handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Erbetene Auskunft zur Besteuerung der Einkünfte aus Dienstleistungen von Gesellschaftern für die Gesellschaft im Rahmen der Einkommensteuer sowie zu den entsprechenden Quellensteuern, unter Berücksichtigung der durch das Gesetz 26/2014 geänderten Fassung des Artikels 27 des Einkommensteuergesetzes.

Die Entscheidung der DGT

Las retribuciones por funciones de administrador son siempre rendimientos del trabajo. Para que los servicios prestados por socios a la sociedad sean rendimientos de actividades económicas, la actividad debe estar en la Sección Segunda de las Tarifas del IAE, tanto para el socio como para la sociedad, y el socio debe estar dado de alta en el régimen especial de autónomos o mutualidad. Si no se cumplen estos requisitos, la naturaleza de la renta será la de rendimientos del trabajo personal.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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