Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1538-14 11. Juni 2014 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · dividendos

Abzug der in Portugal gezahlten 15 % Quellensteuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Einkommensteuer möglich

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Korrektheit der Quellensteuer auf Dividenden aus portugiesischen Aktien. Die DGT stellt klar, dass die Quellensteuer in Portugal gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen 15 % nicht überschreiten darf und dieser Betrag in Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerlich abzugsfähig ist.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob die vorgenommenen Quellensteuerabzüge korrekt sind.

Die Entscheidung der DGT

Das Abkommen zwischen Spanien und Portugal begrenzt die Besteuerung im Quellenstaat auf 15 % der Bruttodividenden. Der in Spanien ansässige Steuerpflichtige kann den in Portugal tatsächlich gezahlten Betrag von seiner Einkommensteuer (IRPF) abziehen, ohne dabei den auf diese Einkünfte entfallenden Steueranteil zu überschreiten. Ebenso entspricht der in Spanien einbehaltene Quellensteueranteil von 21 % der für die Zeiträume 2012 bis 2014 geltenden Rechtsvorschriften.

Kostenloses Erstgespräch buchen