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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Abzug für Investitionen in die selbstgenutzte Wohnung geltend machen kann, nachdem er sein Wohneigentum im Jahr 2008 erworben, aber damals nicht steuerlich geltend gemacht hat. Die DGT stellt klar, dass für den Zugang zum Übergangsregime die Wohnung vor 2013 als Hauptwohnsitz gelten muss. Dies setzt entweder die Einhaltung der entsprechenden Residenzfrist oder den Nachweis einer zwingenden Notwendigkeit eines Wohnsitzwechsels voraus.
Cuestión planteada Posibilidad de practicar por primera vez en el ejercicio 2018 la deducción por inversión en vivienda habitual por las cantidades satisfechas, a partir de dicho ejercicio, por la adquisición de dicha vivienda.
Para acceder al régimen transitorio de la deducción por vivienda habitual, es necesario haber practicado la deducción en un periodo anterior a 2013. Esto requiere que la vivienda tuviera la consideración de habitual, lo que implica residir en ella tres años o demostrar que circunstancias como el matrimonio supusieron una necesidad de cambio de domicilio que no fuera por mera voluntad o conveniencia. Si el cambio de residencia por matrimonio no se considera una circunstancia necesaria, la vivienda no es habitual y no se puede aplicar el régimen transitorio.
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