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V1523-18 5. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Zeitliche Zurechnung von Mietzuschüssen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, wann ein im Jahr 2017 erhaltener regionaler Mietzuschuss für vorangegangene Jahre zu versteuern ist. Die DGT stellt klar, dass die zeitliche Zurechnung davon abhängt, wann die Zahlung gemäß den Förderbedingungen fällig wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung des Zuschusses.

Die Entscheidung der DGT

Mietzuschüsse sind Kapitalerträge, die in das allgemeine Einkommen einfließen. Die zeitliche Zurechnung erfolgt in dem Zeitraum, in dem die Gewährung mitgeteilt wird, es sei denn, die Zahlbarkeit ist erst zu einem späteren Zeitpunkt gegeben, in diesem Fall erfolgt die Zurechnung, wenn sie fällig wird. Wenn die Anerkennung des Rechts ab 2015 erfolgt, wird sie dem Zeitraum zugerechnet, in dem die Einziehung stattfindet.

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