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V1499-24 18. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · subrogación empresarial

Betriebsübergang bedeutet nicht das Vorliegen mehrerer Lohnzahler für die IRPF-Deklarationspflicht

Es wurde angefragt, ob die Übernahme von Arbeitnehmern durch einen Tarifvertrag dazu führt, dass mehrere Lohnzahler vorliegen, was die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (IRPF) auslösen würde. Die DGT stellt klar, dass im Falle einer Betriebsübergangsregelung das neue Unternehmen weiterhin als derselbe Lohnzahler gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anfrage bezüglich des Vorliegens von mehr als einem Lohnzahler zur Bestimmung der Deklarationspflicht für die Einkommensteuer (IRPF-2024).

Die Entscheidung der DGT

Wenn die Dopplung von Arbeitgebern aus einer Betriebsübernahme resultiert, sei es durch Unternehmensnachfolge oder durch die Verpflichtung eines Tarifvertrags, behält die übernehmende Gesellschaft den Status desselben Lohnzahlers bei. Daher findet die Grenze von 15.000 Euro für das Vorliegen mehrerer Lohnzahler keine Anwendung, sondern es gilt weiterhin die Grenze von 22.000 Euro pro Jahr für die Deklarationspflicht.

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