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Ein Ehepaar, das unter dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, fragt, ob der Steuerabzug für den Kauf eines Elektrofahrzeugs aufgeteilt werden kann oder nur der Inhaberin zusteht. Die DGT stellt klar, dass der Abzug ausschließlich von dem Ehegatten geltend gemacht werden darf, der als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
Cuestión planteada Si, en relación con la deducción de la DA 58ª, puede prorratearse las cantidades abonadas al cincuenta por ciento con su cónyuge o si por el contrario debe aplicarla ella al cien por cien.
La deducción por adquisición de vehículos eléctricos requiere que el vehículo esté matriculado por primera vez en España a nombre del contribuyente. Por tanto, en matrimonios bajo régimen de gananciales, la deducción se aplicará únicamente por el cónyuge a cuyo nombre conste la matriculación, independientemente de que se haya pagado con fondos gananciales.
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