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Der Steuerpflichtige erkundigt sich, ab wann er Investitionen in seinen neuen selbstgenutzten Wohnsitz steuerlich geltend machen kann, nachdem er den Abzug bereits für frühere Wohnsitze in Anspruch genommen hat. Die DGT erläutert, dass der investierte Betrag die in früheren Jahren getätigten Investitionen übersteigen muss, und prüft die Anwendbarkeit der Übergangsregelungen nach der Abschaffung des Abzugs im Jahr 2013.
Cuestión planteada Con la normativa vigente a 31 de diciembre de 2012 del IRPF, a partir de qué volumen de inversión satisfecha por la actual residencia habitual de un contribuyente es posible comenzar la práctica de la deducción por inversión en vivienda habitual habiendo disfrutado de ésta por precedentes viviendas habituales.
Para aplicar la deducción por una nueva vivienda habitual habiendo disfrutado de ella en viviendas anteriores, las cantidades invertidas en la nueva deben superar las invertidas en las anteriores que fueron objeto de deducción. Respecto al régimen transitorio tras la supresión de la deducción en 2013, es necesario haber practicado la deducción por la adquisición de la vivienda en un periodo anterior a 2013, salvo que se aplicara la limitación del artículo 68.1.2º de la LIRPF.
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