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Ein in einer Zugewinngemeinschaft lebender Steuerpflichtiger fragt an, ob der Abzug für den Kauf eines Elektrofahrzeugs zu gleichen Teilen mit seinem Ehegatten aufgeteilt werden kann. Die DGT stellt klar, dass der Abzug ausschließlich dem Ehegatten zusteht, der als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
Cuestión planteada Aplicación de la deducción prevista en la DA 58ª de la LIRPF, en el caso de adquisición de un vehículo eléctrico nuevo por un contribuyente casado en régimen económico de gananciales.
En matrimonios bajo régimen de gananciales, la deducción por adquisición de vehículos eléctricos se practicará únicamente por el cónyuge a cuyo nombre se haya matriculado el vehículo. Esto se aplica independientemente de que la compra se haya realizado con fondos gananciales, siempre que se cumplan los requisitos de la disposición adicional quincuagésima octava de la LIRPF.
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