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V1463-18 30. Mai 2018 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · sociedad civil

Zivilgesellschaften mit gewerblichem Zweck und Steuerrechtspersönlichkeit unterliegen der Körperschaftsteuer

Eine Holzhandelsgesellschaft (sociedad civil de comercio) erkundigt sich nach der Steuerpflicht im Rahmen der Körperschaftsteuer sowie der Abziehbarkeit der Gehälter ihrer Gesellschafter. Die DGT stellt fest, dass die Gesellschaft aufgrund ihres gewerblichen Zwecks und ihrer Rechtspersönlichkeit körperschaftsteuerpflichtig ist und Vergütungen abziehen kann, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage zur Körperschaftsteuer:

Die Entscheidung der DGT

Zivilgesellschaftliche Gesellschaften mit gewerblicher Absicht sind körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie über eine Rechtspersönlichkeit verfügen, die durch eine öffentliche Urkunde oder ein der Verwaltung zur Erlangung der Steuernummer (NIF) vorgelegtes privates Dokument nachgewiesen wird. Ausgaben für von Gesellschaftern erbrachte Leistungen sind abzugsfähig, sofern sie buchhalterisch erfasst, nach dem Abgrenzungsprinzip zugeordnet, dokumentarisch belegt und zum Marktwert bewertet werden. Vergütungen an Gesellschafter für unternehmerische Tätigkeiten gelten im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Umwandlung einer Zivilgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung verändert die Rechtspersönlichkeit nicht und löst keine Veräußerungsgewinne aus, sofern sich die Beteiligungsverhältnisse nicht ändern.

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