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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Steuerabzug für Investitionen in die selbstgenutzte Wohnung auf den Teil einer Immobilie angewendet werden kann, den er nach seiner Scheidung durch eine Eigentumszuweisung erwirbt. Die DGT stellt klar, dass der Abzug nur für den Teil der Wohnung erhalten bleibt, der bereits vor 2013 erworben wurde.
Cuestión planteada Si le es de aplicación el régimen transitorio de la deducción por inversión en vivienda habitual, permitiéndole practicar la deducción en función de las cantidades que satisfaga relacionadas con la parte indivisa de propiedad que adquiere con posterioridad a 2012, en particular con las vinculadas con el préstamo hipotecario que grava dicha adquisición.
La deducción por inversión en vivienda habitual se suprimió en 2013, pero existe un régimen transitorio para quienes adquirieron la vivienda antes de esa fecha. Las cantidades satisfechas por la adquisición de una parte indivisa de la propiedad realizada con posterioridad a 31 de diciembre de 2012 no permiten practicar la deducción. Solo se puede continuar con la deducción por la parte de la titularidad que ya se ostentaba antes de 2013, siempre que se cumplieran los requisitos previos.
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