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V1460-24 17. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Keine Anwendung der pauschalierten Gewinnermittlung im Handel bei gleichzeitigem Vorliegen von Urheberrechten als wirtschaftliche Tätigkeit

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er im Handel mit Kosmetika die pauschalierte Gewinnermittlung (estimación objetiva) anwenden kann, wenn er gleichzeitig Urheberrechte besitzt. Die DGT stellt klar, dass die pauschalierte Methode nicht zulässig ist, wenn die Urheberrechte als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden, da in diesem Fall die direkte Gewinnermittlung (estimación directa) anzuwenden ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Nettobetrag der gewerblichen Tätigkeit nach der Methode der objektiven Schätzung ermittelt werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Wenn Urheberrechte die eigenverantwortliche Organisation von Produktionsmitteln oder personellen Ressourcen beinhalten, werden sie als Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten eingestuft. Da es sich um berufliche Tätigkeiten handelt, müssen sie nach der direkten Schätzung ermittelt werden. Aufgrund der Unvereinbarkeit der Methoden kann der Steuerpflichtige das objektive Schätzungsverfahren für seine gewerbliche Tätigkeit nicht anwenden, solange er diese Urheberrechtsvergütungen bezieht.

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