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V1459-15 11. Mai 2015 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · pagarés

Zur Rückzahlung von Darlehen ausgestellte Schuldscheine unterliegen der ITPAJD, sind jedoch von deren Steuer befreit

Ein Finanzierungsunternehmen erkundigte sich, ob Schuldscheine, die von Schuldnerunternehmen im Rahmen eines „Rahmenprogramms“ zur Rückzahlung von Darlehen ausgegeben werden, der Steuer auf dokumentierte Rechtsakte unterliegen. Die DGT stellt klar, dass die Emission zwar unter die Bestimmungen für Handelsdokumente fällt, jedoch eine spezifische Befreiung für Darlehen und deren Instrumente besteht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die von Unternehmenschuldnern (Gesellschaften) im Rahmen des genannten „Rahmenprogramms“ ausgestellten Schuldscheine, als Instrumentierung der von der Anfragenden im Rahmen ihrer gewöhnlichen Finanzierungstätigkeit gewährten Finanzierung, der Steuer auf Übertragungen und dokumentierte Rechtsakte unter der Modalität der dokumentierten Rechtsakte, Handelsdokumente, unterliegen.

Die Entscheidung der DGT

Die Emission von mit Abschlag ausgestellten, nominativ, aber übertragbaren Schuldscheinen zur Rückzahlung eines Darlehens unterliegt der Modalität der dokumentierten Rechtsakte (Handelsdokumente) gemäß Artikel 33 des TRLITPAJD. Gleichwohl sind diese Schuldscheine gemäß Artikel 45.I.B).15 desselben Textes von der Steuer befreit, welcher Darlehen ungeachtet ihrer Form der Instrumentierung befreit.

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