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V1449-21 18. Mai 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Höchstgrenze der kumulierten Abschreibung eines Immobilienvermögens ist der Anschaffungswert

Der Anfragende erkundigt sich nach der Grenze der kumulierten Abschreibung für vermietete Immobilien. Die DGT stellt klar, dass zwar ein jährlicher Höchstbetrag für den abzugsfähigen Aufwand besteht, die gesamte kumulierte Abschreibung jedoch den Anschaffungswert der Immobilie nicht überschreiten darf.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Grenze der kumulierten Abschreibung.

Die Entscheidung der DGT

Bei Einkünften aus Immobilienkapital darf der jährliche abziehbare Abschreibungsbetrag 3 Prozent des jeweils höheren Wertes aus den Anschaffungskosten (ohne Grund und Boden) oder dem Katasterwert (ohne Grund und Boden) nicht überschreiten. Ungeachtet dessen muss der Anschaffungswert zur Berechnung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten um die steuerlich abziehbaren Abschreibungen gemindert werden. Daher ist die kumulierte Abschreibung auf den Anschaffungswert der Immobilie begrenzt, da dieser nicht negativ sein kann.

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