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V1447-14 30. Mai 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · régimen de depósito distinto del aduanero

Lieferungen und Einfuhren von Waren im Rahmen des Lagersystems außerhalb des Zollverfahrens können von der MwSt. befreit sein

Es wird angefragt, ob der Erwerb oder die Einfuhr von Rohstoffen zur Herstellung von Biodiesel von der MwSt. befreit ist. Die DGT stellt fest, dass Lieferungen und Einfuhren von Waren, die mit dem Lagersystem außerhalb des Zollverfahrens (DDA) in Verbindung stehen, befreit sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - Befreiung der Lieferungen an die Fabrik.

Die Entscheidung der DGT

Lieferungen von Waren, auch wenn sie nicht der Verbrauchssteuer unterliegen, sind von der Steuer befreit, wenn sie zur Überführung in ein Lagerregime außerhalb der Zollüberwachung (DDA) bestimmt sind oder bereits diesem zugeordnet sind. Die Befreiung bei Lieferungen gilt nur für die unmittelbar vor der Zuordnung liegende Transaktion, deren Empfänger derjenige sein muss, der die Zuordnungserklärung formalisiert. Bei Importen setzt die Befreiung voraus, dass die Zuordnung zum DDA ab dem Zeitpunkt des Warenverkehrs in das Hoheitsgebiet erfolgt. Ebenso sind die Herstellung, Verarbeitung, Lagerhaltung und der Verkehr zwischen Lagern von Waren, die dem DDA zugeordnet sind, befreit.

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