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V1418-24 13. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Der Bonus für junge Mieter unterliegt der Besteuerung als Vermögenszuwachs im Jahr des Zuflusses

Es wurde angefragt, ob die im Jahr 2023 erhaltene Unterstützung aus dem Bonus für junge Mieter (Bono de Alquiler Joven) in der Einkommensteuererklärung dieses Zeitraums zu versteuern ist. Die DGT stellt klar, dass die Beihilfe einen Vermögenszuwachs darstellt, der als allgemeines Einkommen in dem Zeitraum zu erfassen ist, in dem der Zufluss erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - Besteuerung dieser Beihilfe in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023.

Die Entscheidung der DGT

Der Erhalt von direkten Beihilfen zur Mietzahlung für Wohnraum für junge Menschen stellt einen Veräußerungsgewinn dar, da sich der Wert des Vermögens des Steuerpflichtigen dadurch verändert. Dieser Gewinn muss als allgemeines Einkommen des Veranlagungszeitraums einbezogen werden. Da er nicht unter die Fälle der besonderen Zurechnung zu Vierteln fällt, muss die Beihilfe in dem Veranlagungszeitraum zugerechnet werden, in dem ihre Vereinnahmung erfolgt.

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