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V1415-18 29. Mai 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · comunidad de gastos

Ausgaben-Gemeinschaften sind nicht zur Einreichung des Modells 184 verpflichtet

Es wurde angefragt, ob eine Ausgaben-Gemeinschaft aus Berufsträgern, die Bürokosten teilen, das Modell 184 einreichen muss. Die DGT stellt klar, dass keine solche Informationspflicht besteht, da es sich nicht um eine Körperschaft im Sinne der Einkommenszurechnung handelt, sondern um einen Zusammenschluss unabhängiger Steuerpflichtiger.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Kosten-Gemeinschaft verpflichtet ist, die jährliche Informationserklärung für Einheiten im Rahmen des Einkommenszuweisungsregimes (Formular 184) einzureichen.

Die Entscheidung der DGT

Eine Kosten-Gemeinschaft stellt keine Einheit im Rahmen des Einkommenszuweisungsregimes dar, sondern eine Gruppe von Steuerpflichtigen, die ihre Tätigkeit unabhängig vornahmen und lediglich die Zahlung bestimmter Kosten teilen. Daher stehen die Einnahmen jedem Berufsträger einzeln zu, und die buchhalterischen, registrierungs- und meldepflichtigen Verpflichtungen liegen individuell bei jedem Einzelnen. Folglich ist die Kosten-Gemeinschaft nicht verpflichtet, die Informationserklärung für Einheiten im Rahmen des Einkommenszuweisungsregimes (Formular 184) einzureichen.

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