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V1412-18 29. Mai 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · sociedad de gananciales

Finanzielle Ausgleichszahlung bei der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft kann zu Vermögenszuwachs oder -verlust führen

Ein Steuerpflichtiger erhielt nach der Auflösung der Gütergemeinschaft 35.000 Euro, nachdem der Ex-Ehepartner alle Vermögenswerte zugesprochen bekommen hatte. Die Finanzbehörde stellt klar, dass es sich hierbei um eine steuerpflichtige Übertragung handelt, da die Zuteilung nicht dem jeweiligen Eigentumsanteil entspricht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des vom Steuerpflichtigen erhaltenen Betrags im Sinne der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung der Gütergemeinschaft stellt keine Vermögensänderung dar, wenn die Zuteilung dem Eigentumsanteil des jeweiligen Ehegatten entspricht. Werden Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen, der über dem Anteil liegt, wird eine Übertragung des überschüssigen Teils angenommen, was einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust auslöst. In diesem Fall impliziert die Barabfindung durch den Ex-Ehegatten, dass der Steuerpflichtige die Differenz zwischen den Veräußerungs- und Anschaffungswerten des übertragenen Teils berechnen muss.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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