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V1411-23 25. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancias y pérdidas patrimoniales

Verlustrealisierung bei Aktien nur nach Auflösung und Liquidation der Gesellschaft möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er einen Veräußerungsverlust aus dem Besitz von Aktien eines in Insolvenz befindlichen Unternehmens geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung von Art. 37.1.e) LIRPF zunächst die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erfolgen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Anrechnung eines Veräußerungsverlustes im Hinblick auf die Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Damit ein Veräußerungsverlust gemäß Artikel 37.1.e) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) anerkannt wird, müssen zuvor die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erfolgt sein. Die Vermögensänderung, die den Verlust begründet, gilt als in dem Veranlagungszeitraum entstanden, in dem diese Liquidation durchgeführt wird. Der resultierende Verlust ist in die Sparertragsteuerbemessungsgrundlage einzureihen.

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