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Es wurde angefragt, ob beide Ehegatten von der Befreiung der Grunderwerbsteuer (IIVTNU) bei der Übertragung der Hauptwohnung zur Schuldentilgung profitieren können, wenn nur einer von ihnen seit zwei Jahren gemeldet ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur dem Ehegatten zusteht, der die Meldefrist erfüllt, und zwar im Verhältnis zu seinem Eigentumsanteil.
Cuestión planteada Ver si procede la aplicación a ambos cónyuges de la exención por dación de pago con ocasión de la trasmisión de la vivienda habitual, si solo es aplicable al que cumple con el requisito de la vivienda habitual o si no procede a ningún cónyuge.
Para aplicar la exención del artículo 105.1. c) del TRLRHL, la vivienda debe ser la vivienda habitual del contribuyente, entendida como aquella en la que ha figurado empadronado de forma ininterrumpida durante al menos dos años anteriores a la transmisión. Por tanto, la exención solo se aplica al cónyuge que cumple dicho requisito de empadronamiento, en la proporción que le corresponda de titularidad sobre la vivienda, no aplicándose al cónyuge que no lo cumpla.
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