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V1403-23 25. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · prestación ortoprotésica

Öffentliche Zuschüsse für orthopädische Hilfsmittel aus dem Leistungskatalog sind nicht einkommensteuerpflichtig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die vom Gesundheitsdienst erhaltene finanzielle Unterstützung für den Kauf eines Rollstuhls und eines Dekubitus-Kissen in der Einkommensteuer (IRPF) zu versteuern ist. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge für den Empfänger keine steuerpflichtigen Einkünfte darstellen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der Beihilfe im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Der Erhalt öffentlicher Zuschüsse zum Erwerb eines Rollstuhls und eines Dekubitus-Kissen stellt kein Einkommen dar, sofern beide Produkte im gemeinsamen Leistungskatalog der orthopädisch-prothetischen Versorgung des nationalen Gesundheitssystems enthalten sind. Die erhaltenen Gesundheitsleistungen sind kein Beleg für eine steuerpflichtige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Gleichwohl schließt der Königliche Erlass 1030/2006 bestimmte Rollstühle von diesen Leistungen aus, mit Ausnahme jener mit elektrischem Antrieb und elektrischer Lenkung, die spezifische Anforderungen an die Behinderung und die Handhabung erfüllen.

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