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V1396-14 23. Mai 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · fusión por absorción

Absorptionsfusion einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft kann unter das Sondersteuerregime fallen

Ein Unternehmen ersucht um Auskunft bezüglich der Absorption einer Tochtergesellschaft, die zu 100 % zum Steuerkonzern gehört. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion das Sonderregime für Fusionen anwenden kann, sofern die handelsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Sonderregime des Kapitels VIII, Titels VII des Neufassungstextes des Körperschaftsteuergesetzes fallen kann, der durch das Königliche Legislative Dekret 4/2004 vom 5. März verabschiedet wurde.

Die Entscheidung der DGT

Der Zusammenschluss einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft kann unter das Sonderregime des TRLIS fallen, wenn er die Anforderungen für eine Verschmelzung durch Übernahme nach dem Handelsrecht erfüllt. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss aus triftigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten erfolgen. Die genannten Gründe der Strukturvereinfachung, Effizienz und Kostensenkung können als triftig angesehen werden.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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