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V1391-22 14. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · arrendamiento de vivienda

Vermietung von Wohnraum an eine Stiftung zur unentgeltlichen Überlassung an Migranten kann von der MwSt. befreit sein

Eine Eigentümerin erkundigt sich, ob die Vermietung einer Wohnung an eine Stiftung, die diese unentgeltlich an Migranten weitergibt, von der Umsatzsteuer befreit ist und ob eine Rechnung ausgestellt werden muss. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion steuerbefreit ist und keine Verpflichtung zur Rechnungsstellung besteht, es sei denn, der Mieter verlangt dies.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob diese Vermietung von der Mehrwertsteuer befreit ist. Rechnungsstellung.

Die Entscheidung der DGT

Die Vermietung von Wohnraum an eine Einheit, die keine gewerbliche Tätigkeit ausübt und die Nutzung unentgeltlich an Personen in Ausschlusslagen überträgt, ist von der MwSt. befreit. Wenn der Mieter Unternehmer oder Freiberufler ist, gilt die Befreiung nur, wenn der Vertrag die Endnutzer ausdrücklich benennt und die Übertragung an Dritte untersagt. Hinsichtlich der Rechnungsstellung besteht bei nach Artikel 20 befreiten Umsätzen keine Verpflichtung zur Rechnungsstellung, es sei denn, der Empfänger ist ein Unternehmer oder Freiberufler, der in dieser Eigenschaft handelt oder die Rechnung zur Ausübung von Steuerrechten verlangt.

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