Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1389-25 21. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por vehículo eléctrico

Der Abzug für den Erwerb von Elektrofahrzeugen ist nicht anwendbar, wenn die Zulassung vor dem Inkrafttreten des Königlichen Dekret-Gesetzes 5/2023 erfolgt ist

Die Anfragende möchte wissen, ob sie den Steuerabzug für den Kauf eines Elektrofahrzeugs in Anspruch nehmen kann, das im Januar 2023 zugelassen wurde. Die DGT teilt mit, dass dies nicht möglich ist, da der Erwerb vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Norm erfolgte.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der in der achtundfünfzigsten Zusatzbestimmung des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Abzug anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

La deducción por la adquisición de vehículos eléctricos nuevos requiere que el vehículo se adquiera desde la entrada en vigor del Real Decreto-ley 5/2023, es decir, desde el 30 de junio de 2023. Al haberse adquirido el vehículo con anterioridad a dicha fecha, no se cumplen los requisitos temporales de la disposición adicional quincuagésima octava de la LIRPF.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt