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Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob der im Zuge einer kollektiven Entlassung erhaltene Anreiz für die 30 %-Minderung gemäß Artikel 18.2 LIRPF in Anspruch genommen werden kann. Die DGT entschied, dass dies nicht anwendbar ist, da der Anreiz keinen Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren aufweist.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal del incentivo obtenido, posible aplicación de la reducción del 30 por 100 contemplada en el artículo 18.2 de la Ley del Impuesto.
El incentivo percibido tiene la consideración de rendimiento del trabajo. No procede la reducción del 30% por ser rendimientos notoriamente irregulares, ya que no encajan en el Reglamento del IRPF. Tampoco se aplica la reducción por período de generación superior a dos años, puesto que el incentivo se abona de forma proporcional a los meses trabajados en el ejercicio debido a la finalización anticipada del programa por despido.
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