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V1371-20 12. Mai 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Exemption for reinvestment: part of the amount can be used to repay a mortgage

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Erlös aus dem Verkauf seines Hauptwohnsitzes sowohl für den Kauf einer neuen Immobilie als auch für die Tilgung des dazugehörigen Hypothekarkredits verwenden kann. Die DGT stellt klar, dass beide Beträge als reinvestierter Betrag gelten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Befreiung wegen Reinvestition angewendet werden kann, und insbesondere, ob der Teil, der für die Tilgung des beantragten Hypothekarkredits verwendet wird, als reinvestierter Betrag gilt.

Die Entscheidung der DGT

Für die Befreiung ist es erforderlich, den erhaltenen Betrag innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren in den Erwerb oder die Sanierung eines neuen Hauptwohnsitzes zu reinvestieren. Als reinvestierter Betrag gilt sowohl der Betrag, der zur Begleichung des Preises der neuen Wohnung beim Erstkauf verwendet wird, als auch der Betrag, der zur Tilgung des Hypothekendarlehens innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung verwendet wird.

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