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V1352-17 2. Juni 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sind dem Inhaber zuzurechnen

Ein Apotheker fragt an, ob ihm nach der Trennung von seinem Ehepartner, mit dem er im Gütergemeinschaftsvermögen lebte, alle Einkünfte seiner Apotheke zuzurechnen sind. Die DGT stellt klar, dass die Einkünfte der Person zugerechnet werden, die die Tätigkeit gewöhnlich, persönlich und unmittelbar ausübt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zurechnung der Einkünfte der Apothekenfiliale in der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten gelten als von denjenigen erzielt, die die Produktionsmittel und personellen Ressourcen gewohnheitsmäßig, persönlich und unmittelbar organisieren. Es wird vermutet, dass diese Anforderungen bei denjenigen vorliegen, die als Inhaber der wirtschaftlichen Tätigkeiten erscheinen. Daher muss dem Inhaber der Apotheke der gesamte erzielte Nettogewinn zugerechnet werden.

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