Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1349-14 20. Mai 2014 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · devengo

Keine Erstattung der ITPAJD bei nachträglicher Erfüllung von Befreiungsvoraussetzungen

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die für den Erwerb von Grundstücken gezahlte ITPAJD erstattet werden kann, wenn diese nachträglich als Sozialwohnungen (VPO) eingestuft werden. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da die Steuer zum Zeitpunkt der Entstehung rechtmäßig erhoben wurde und die Rechtsvorschriften keine Erstattungen bei nachträglichem Eintritt von Befreiungsvoraussetzungen vorsehen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si es posible solicitar la devolución de ingresos indebidos del Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados devengado y satisfecho.

E-Mail
Kontakt