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V1347-24 7. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · rectificación de cuotas

Bei Unwirksamkeit der Leistung muss der Lieferant die Bemessungsgrundlage der MwSt. korrigieren und den Differenzbetrag erstatten

Ein Privatperson fragt, ob die gezahlte MwSt. auf eine Anzahlung für eine Renovierung erstattet werden kann, die nicht durchgeführt wird, da das Bauunternehmen nach dem Tod seines Geschäftsführers geschlossen hat. Die DGT stellt klar, dass es sich nicht um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt, sondern um eine Änderung der Bemessungsgrundlage, die vom Lieferanten korrigiert werden muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - Ob es möglich ist, die im Rahmen der Rechnungsbegleichung gezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern.

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