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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er nach der Installation von Solarmodulen und Luft-Wasser-Wärmepumpen den Abzug für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in seinem Einfamilienhaus geltend machen kann. Die DGT bestätigt, dass der in der Zusatzbestimmung 50 der LIRPF vorgesehene Abzug von 60 % möglich ist, sofern die Anforderungen zur Verbesserung der Energieeffizienzklasse erfüllt werden.
Cuestión planteada - Posibilidad de aplicarse la deducción por obras para la mejora de la eficiencia energética en viviendas prevista en el apartado 3 de la disposición adicional 50ª de la LIRPF.
Los propietarios de viviendas en edificios de uso residencial pueden deducirse el 60% de las cantidades satisfechas por obras de rehabilitación energética que mejoren la calificación a clase 'A' o 'B'. En el caso de viviendas unifamiliares, el certificado de eficiencia energética del edificio es la propia vivienda. La deducción tiene una base máxima anual de 5.000 euros y un límite acumulado de 15.000 euros. Si se tributa individualmente, estos límites se aplican a cada contribuyente según su porcentaje de propiedad; si se tributa conjuntamente, los límites se aplican a la suma de las cantidades satisfechas por ambos.
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