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V1336-25 16. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital mobiliario

Dividenden sind als Einkünfte aus beweglichem Kapital in der Sparbasis zu versteuern

Es wird die Besteuerung von Gesellschaftsdividenden sowie die Möglichkeit von Anrechnungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angefragt. Die DGT stellt fest, dass es sich um Einkünfte aus beweglichem Kapital handelt und der Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Jahr 2007 abgeschafft wurde.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung von Dividenden, die ein Gesellschafter aufgrund seiner Beteiligung an einer Gesellschaft erhält, sowie die Frage, ob die Anwendung steuerlicher Vergünstigungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit der Körperschaftsteuer möglich ist.

Die Entscheidung der DGT

Dividenden gelten gemäß Artikel 25.1.a) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) als vollständige Erträge aus beweglichem Kapital. Diese Beträge stellen Ersparniseinkünfte dar und müssen in die Ersparnisbemessungsgrundlage einbezogen werden. Die Transaktion unterliegt einem Quellensteuerabzug von 19 Prozent. Der Abzug wegen Doppelbesteuerung von Dividenden besteht nicht mehr, da dieser zum 1. Januar 2007 abgeschafft wurde.

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