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V1316-24 5. Juni 2024 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · impuesto sobre sucesiones y donaciones

Zuständigkeit für die Erbschaftsteuer: Wohnsitz der letzten fünf Jahre entscheidend

Es wird geklärt, welche Autonome Gemeinschaft nach dem Tod eines Landwirts, der zeitweise in Madrid lebte und in Ávila arbeitete, für die Erhebung der Erbschaftsteuer zuständig ist. Die DGT stellt klar, dass die Zuständigkeit von der gewöhnlichen Wohnung des Verstorbenen abhängt, was anhand der Aufenthaltsdauer im jeweiligen Gebiet zu bestimmen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Autonome Gemeinschaft, bei der die Selbstveranlagung der Erbschaft- und Schenkungsteuer einzureichen ist.

Die Entscheidung der DGT

Die für die Erbschaftsteuer zuständige Autonome Gemeinschaft ist diejenige, in der der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der gewöhnliche Aufenthalt wird durch den Ort bestimmt, an dem die Person während des Zeitraums der fünf dem Tod unmittelbar vorangegangenen Jahre die größte Anzahl von Tagen verbracht hat. Der Nachweis dieses Aufenthalts ist eine Tatsachenfrage, die durch rechtlich zulässige Mittel nachgewiesen werden muss.

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