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V1314-24 5. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · vivienda habitual

Steuerbefreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz: Nachweis der Notwendigkeit des Wohnortwechsels erforderlich

Eine Selbstständige fragt an, ob ihre Wohnung als selbstgenutzter Wohnsitz für die Anwendung der Reinvestitionsbefreiung gilt, da ihr neuer Arbeitsplatz einen Umzug von 52 km erfordert. Die DGT stellt klar, dass es sich hierbei nicht um einen berufsbedingten Umzug handelt; daher muss nachgewiesen werden, dass der Wohnortwechsel eine unumgängliche Notwendigkeit darstellt und nicht lediglich einer persönlichen Bequemlichkeit dient.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die vorgenannte Wohnung im Falle eines Verkaufs als gewöhnlicher Wohnsitz gilt, um die Befreiung bei Reinvestition in den gewöhnlichen Wohnsitz anzuwenden.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine Wohnung als gewöhnlicher Wohnsitz gilt, ohne dass dort drei Jahre lang gewohnt wurde, müssen Umstände vorliegen, die einen Wohnsitzwechsel zwingend erforderlich machen. Der Wechsel muss obligatorisch sein und darf keine Option aus Gründen der Bequemlichkeit oder des Komforts des Steuerpflichtigen darstellen. Im Falle von Selbstständigen findet das Konzept der berufsbedingten Versetzung keine Anwendung, weshalb die Notwendigkeit eines Wohnsitzwechsels von der Verwaltung im Einzelfall zu prüfen ist.

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